Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 26.06.2014 - 5 K 5148/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 14c Abs 2 S 2 UStG 2005, Art 203 EGRL 112/2006, § 37 Abs 2 AO, UStG VZ 2005, UStG VZ 2006
Keine direkte Erstattung von Umsatzsteuer aus Scheinrechnungen an den Rechnungsempfänger - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Rückforderung von Umsatzsteuer 2005 bis 2009
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umsatzsteuerliche Behandlung des Programms des gemeinsamen Kinderkanals der öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Rundfunkanstalten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Direkte Erstattung von in Scheinrechnungen ausgewiesener Umsatzsteuer gegenüber nicht vorsteuerabzugsberechtigten Rechnungsempfänger
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Direkte Erstattung von in Scheinrechnungen ausgewiesener Umsatzsteuer gegenüber nicht vorsteuerabzugsberechtigten Rechnungsempfänger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 26.06.2014 - 5 K 5148/12
- BFH - XI R 36/14 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- EFG 2015, 534
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 15.03.2007 - C-35/05
Reemtsma Cigarettenfabriken - Achte Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2 und 5 - …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.06.2014 - 5 K 5148/12
Zur Begründung seiner Klage, mit der er die Erstattung von insgesamt 498.143,87 ? verfolgt, beruft sich der Kläger auf die Vorschrift des § 37 Abs. 2 Abgabenordnung (AO), die im Sinne der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 15.03.2007 (C-35/05 - Reemtsma -) europarechtskonform auszulegen sei. - BFH, 06.11.2012 - I B 28/12
Grundsätzlich keine Vorlagepflicht an den EuGH für ein FG
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.06.2014 - 5 K 5148/12
Von der Anrufung des EuGH zu der von dem Kläger aufgeworfenen Frage, ob vorgetäuschte Umsätze und darauf beruhende Scheinrechnungen in den Anwendungsbereich der MwStSystRL fallen, sieht das Gericht ab, da die Voraussetzungen für eine Vorlagepflicht nicht vorliegen (Beschluss des BFH vom 6.11.2012 I B 28/12, BFH/NV 2013, 246).
- FG Berlin-Brandenburg, 17.08.2016 - 7 K 7246/14
Kein Umsatzsteuererstattungsanspruch des Rechnungsempfängers gegen das …
Ferner hat auch der BFH (Urteil vom 30.06.2015 VII R 42/14, juris, Rn 26 a.E.) in einem obiter dictum Zweifel daran anklingen lassen, ob die ansonsten für eine Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO sprechenden Gesichtspunkte gelten, wenn den Rechnungen, auf die Umsatzsteuer an den Rechnungsaussteller gezahlt wurde, keine Leistungen zugrunde lagen (ablehnend insoweit auch FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.06.2014 5 K 5148/12, EFG 2015, 534, Revision anhängig unter dem Az. XI R 36/14).